STROMAGGREGATE
Unsere Aggregate und Zusatztanks werden vollgetankt ausgeliefert. Grundsätzlich können unsere Stromaggregate gemäß Energiesteuergesetz vom 15.07.2006 mit Heizöl betrieben werden. Eine Abrechnung nach Verbrauch erfolgt bei Rücklieferung des Equipments mit 0,91€/ l Heizöl. Wir behalten uns eine Anpassung an das aktuelle Kraftstoffpreisniveau vor. Bei Nutzung eines externen Tanks, kann der interne Aggregatetank nicht genutzt werden. An-/Abtransport erfolgt durch Werk-LKW's mit Ladekran zum Be- und Entladen. Max. Ladezeit je Transport und LKW 1 Stunde. (Ladezeit über 1 Stunde je Transport und LKW: 75,- Euro) Der Aufstellort des Equipments muss eben, frei zugänglich und befestigt sein. Die Zufahrt mit LKW muss gegeben sein. Evtl. Kosten für einen Autokraneinsatz werden gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS FÜR VERLUST ODER SCHÄDEN
Das Mietmaterial unterliegt während der Mietzeit der Obhutspflicht des Auftraggebers.
Daher ist der Auftraggeber verpflichtet, die Anlagen in ausreichendem Umfang gegen Feuer, Diebstahl, Kollision, Hochwasser, Sturm, Beschmieren durch Graffiti und Vandalismus vor Ort zu sichern.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass bei einem Verlust der Mietsache der aktuelle
Wiederbeschaffungswert unabhängig vom Zeitwert der Mietsache berechnet wird.
Mietmaterial ist wie ausgeliefert bzw. abgeholt zurückzugeben. Bei unkorrekter Rückgabe werden zusätzliche Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Der Abtransport des angebotenen Mietmaterials erfolgt entweder lt. angegebenem Fixdatum oder auf Abruf.
Die Pauschalpreise gelten nicht bei Lieferung innerhalb 24 Stunden nach Beauftragung oder am
Wochenende/Feiertagen. In diesen Fällen werden die tatsächlichen Fahrstunden berechnet.
(Preise auf Anfrage)
Eine Reservierung des Equipments findet erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung
statt.
Rechnungsbeträge sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart,
sofort fällig.
Download:
agb_ee.pdf